Technische Infrastruktur

Planung.
Bauleitung.
Digitalisierung.
Dokumentation.

 

Glasfaserinfrastruktur:

Lichtwellenleiter, kurz LWL genannt, übertragen Daten in Form von Licht bzw. Lichtsignalen über weite Strecken. Trotz weiter Strecken ist eine hohe Bandbreite möglich. Das LWL-Netz selbst ist rein passiv und beinhaltet keine aktiven Komponenten. Aktive Netzkomponenten gibt es nur im POP (Ortszentrale) und beim Kunden. Dadurch haben optische Zugangsnetze eine sehr hohe technische Verfügbarkeit und niedrige Wartungskosten.

Passive Glasfaserinfrastruktur:

  • Backbone (Kernnetz)
  • Backhaul (Zubringerleitung)
  • POP (Ortszentrale)
  • Feeder (Hauptkabel)
  • FCP (Kabelverteiler)
  • Drop (Hauseinführungskabel)
  • BEP (Abschlussbox im Gebäude)

Netzarchitekturen:

  • FTTH (Fiber to the Home: Glasfaserkabel direkt in die Wohnung oder ins Haus)
  • FTTC (Fiber to the Curb: Glasfaserkabel bis zum Verteilerpunkt FCP)
  • FTTB (Fiber to the Building: Glasfaserkabel bis ins Gebäude bzw. bis in den Keller)
  • FTTD (Fiber to the Desk: Glasfaserkabel bis zum Arbeitsplatz)
  • FTTX (Fiber to the X: ist der allgemeine Begriff für jede der oben angeführten Netzwerkarchitekturen, die optische Fasern verwenden)

FCP - Verteilerschacht

FCP - Verteilerschacht

POP - Ortszentrale

POP - Ortszentrale

Spleißbox - Patchpanel

Spleißbox - Patchpanel

Erhebung.
Analyse.
Planung.

 

Entwässerungsplan (GEP):

Der generelle Entwässerungsplan (GEP) ist ein umfassendes Planungsinstrument für die Siedlungsentwässerung auf Gemeindebene. Er stellt die Grundlage dar für den zweckmässigen Ausbau und die Werterhaltung der komunalen Abwasseranlagen. Der GEP soll eine Planungshilfe bieten zur effizienten Schmutzwasserentsorgung sowie zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung, um die negativen Auswirkungen der Siedlungsentwicklung auf die Umwelt möglichst zu reduzieren. Nach der Aufnahme des Ist- Zustandes legt der GEP kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Erreichung der gesetzten Ziele fest.

 

Lichtplan:

Die Landeskriterien der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol im Bereich Lichtverschmutzung und Energieeinsparung schreiben vor, dass jede Gemeinde und jeder sonstige Eigentümer öffentlicher Außenbeleuchtung einen Lichtplan erstellen muss, die eine Bestandserhebung und einen Aktionsplan für die Anpassung der bestehenden öffentlichen Außenbeleuchtungsanlagen beinhaltet.

Referenzen